Leichte Modifikation der Wertungsspielordnung
Bislang waren die Prädikate an ganzzahlige Punkte gekoppelt. Der Bereich für »mit ausgezeichnetem Erfolg« etwa reichte von 100 bis 91 Punkten. »Die
Punktzahl, die für die Vergabe der Prädikate maßgeblich ist, ist der Durchschnitt der Wertungen aller drei Juroren«, erklärt der Landesdirigent.
Dadurch, so Dr. Elbert weiter, kämen fast zwangsläufig Kommazahlen bei den Punkten zustande.
Um nun ein Prädikat zu vergeben, mussten die Kommazahlen auf- oder abgerundet werden, um auf die volle Zahl zu kommen. In der Praxis hieß das: Ein
Orchester mit 90,5 Punkten erhielt in der Endabrechnung 91 Punkte, also das Prädikat »mit ausgezeichnetem Erfolg«, ein Orchester mit 90,4 Punkten
erhielt »mit sehr gutem Erfolg«, weil auf 90 Punkte abgerundet wurde.
Deshalb haben wir im Musikausschuss entschieden, unsere Vorgehensweise an die der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände anzugleichen und
eine präzisere Regelung einzuführen.« Die neue Regelung bezieht nun bei der Punkttabelle die erste Stelle nach dem Komma ein. Die neue Punkttabelle
sieht also folgendermaßen aus:
• mit ausgezeichnetem Erfolg: 100,0 bis 90,1 Punkte
• mit sehr gutem Erfolg: 90,0 bis 80,1 Punkte
• mit gutem Erfolg: 80,0 bis 70,1 Punkte
• mit Erfolg: 70,0 bis 60,1 Punkte
• teilgenommen: 60,0 bis 0 Punkte
Und noch eine kleine Neuerung: In der aktuellen Fassung der Wertungsspielordnung ist nun die komplette Literaturliste für das Wertungsspiel
»Traditionelle Blasmusik« abgebildet, nicht mehr nur die neu hinzugekommenen Werke.
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