Änderungen bei den GEMA-Bedingungen
Ab 2025 gibt es neue Regelungen, die die GEMA-Gebühren betreffen. Weiterhin sind folgende Veranstaltungen von Rahmenvertrag erfasst:
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Alle
Konzerte: Musikaufführungen mit geschlossenem Programm konzertüblichen Umfangs, das nicht mit geselligen Darbietungen vermischt wird.
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Gesellige
Veranstaltungen: Bis zu 3 Veranstaltungen mit Tanz- und Unterhaltungsmusik. Davon: 1. Veranstaltung ohne Quadratmeterbegrenzung und 2.
Veranstaltungen in Räumen bis 666 m²
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Festzüge
und Sternmärsche
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Hochzeitsveranstaltungen:
Für aktive Mitglieder oder Mitglieder der Vorstandschaft.
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Eigene
Veranstaltungen: Wohltätigkeits-, Werbe- und Standkonzerte.
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Beerdigungen und
Ständchen: Bei besonderen Anlässen für aktive Musiker.
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Jubiläumsfeste: 2
zusätzliche Tage für gesellige Veranstaltungen im Jubiläumsjahr (25, 50, 75, 100 Jahre etc.) ohne Quadratmeterbegrenzung. Ein dritter Tag kann
als gesellige Veranstaltung angerechnet werden, wenn die Pauschale noch nicht aufgebraucht wurde.
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Musikfeste: 4
zusätzliche Tage bei Landes-, Verbands-, Kreis- und Bezirksmusikfesten. Inklusive Festzüge und Sternmärsche.
Neu ist,
dass jetzt gemäß dem Rahmenvertrag für diese Veranstaltungen bis zu einer Gebührenhöhe von 750 Euro keine Rechnungsstellung erfolgt. Errechnet die
Gema jedoch für einen Veranstaltungstag eine Gebühr von mehr als 750 Euro, dann wird der Betrag der darüber hinaus geht, dem Veranstalter in
Rechnung gestellt. Wie der MON uns mitteilt, gab es bislang keine Vereinsveranstaltungen, welche über die 750 Euro hinausgegangen wären.
Vorstellbar ist dies eigentlich nur einem Bezirksmusikfest(-sonntag). In diesem Fall würde aber der MON den zu zahlenden Gema-Beitrag wieder als
Zuschuss erstatten. Derzeit ist also kein Nachteil für die Vereine ersichtlich. Im Gegenteil, es wird der Gema-Beitrag an 2025 angepasst:
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Musikvereine: Neuer
Beitrag: 6,96 € (bisher: 7,46 €)
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Spielmanns-,
Trommlerzüge sowie Alp- und Jagdhornbläser: Neuer Beitrag: 2,78 € (bisher: 2,98 €)
Weitere
Informationen sind auf der Homepage des MON zu finden und bei Fragen steht Bezirksleiter Bernhard
Weinberger zur Verfügung.
Noch ein weiterer Hinweis:
Bitte seid vorsichtig mit der Gründung von GbRs. In den meisten Fällen führt eine GbR-Gründung dazu, dass der Verein nicht mehr vom
GEMA-Rahmenvertrag profitieren kann.
Sollte eine GbR bei Euch für ein Fest in Planung sein, nehmt bitte frühzeitig Kontakt mit Bezirksleiter Bernhard
Weinberger oder der MON-Geschäftsstelle auf.
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