Das Wertungsspiel soll allen Kapellen, Bläserklassen, Bläsergruppen und Spielleutekorps Gelegenheit geben, ihren Leistungsstand von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen. Es dient als eines der vorrangigen Mittel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Musiziergruppen und stellt für die Verbände eine wichtige Bestätigung der geleisteten Schulungsarbeit dar.
2025 | Musikverein Dießen
24. - 25. Mai 2025
Konzertwertung (offen und verdeckt), traditionelle Wertung, Kritikspiel
Mehrzweckhalle Dießen (Halle IV)
Buzallee 6 - 8
86911 Dießen am Ammersee
2026 | Musikkapelle Windach
18. - 19. April 2026
Konzertwertung (offen und verdeckt), traditionelle Wertung, Kritikspiel
2027 | Musikverein Eresing
Bei der "Wertung / Beratung / Coaching im Konzert" handelt es sich um ein Pilotprojekt des Musikbundes von Ober- und Niederbayern e. V.
Die Wertungsspielordnung lehnt sich eng an die Wertungsspielordung des Bayerischen Blasmusikverbandes e. V. an. Ziel ist es, diese nach einer Bewährungszeit und Beurteilung in die Gesamtordnung des BBMV zu integrieren. Diese Wertungsspielform soll Kapellen Gelegenheit geben, im Rahmen eines eigenen Konzertes ihren Leistungsstand von einem unabhängigen Fachjuror beurteilen zu lassen. Dieses Angebot soll Orchestern den (Wieder-) Einstig in das Wertungsspiel ermöglichen. Neben einer konventionellen Wertung ist auch ein reines Beratungsspiel bzw. Coaching ohne Bewertung möglich.
Die dazugehörige Wertungsspielordnung wurde in der Sitzung der Musikkomission des MON am 11.10.2016 beschlossen. Dies ist eine Sonderform des Wertungsspiel, die es bisher nur im MON gibt. Kapellen mit Interesse daran, müssen per Mail beim Verbandsdirigenten Franz Kellerer anfragen.
Die Gruppen können sich in fünf verschiedenen Wertungsarten kategorisieren:
Genauere Informationen zu den Wertungen sind in den entsprechenden Wertungsspielordnungen auf der Homepage des BBMV zu finden.
In den Kategorien 3 bis 6 ist aus der A- oder R-Liste der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) ein Pflichtwerk auszuwählen.
Darüber hinaus ist ein Selbstwahlstück mindestens des gleichen Schwierigkeitsgrades vorzutragen. Selbstwahlstücke, die nicht oder nicht mehr in der A- bzw. R-Liste der BDMV enthalten sind, dürfen für Wertungsspiele nur dann eingesetzt werden, wenn sie rechtzeitig vor dem Wertungsspieltermin dem Verbandsdirigenten vorgelegt werden. In den Kategorien 1A, 1 und 2 wird keine Pflichtliteratur verlangt.
Fürden Bereich "Traditionelle Blasmusik" gibt es eine separate Liste mit Pflichtwahlstücken. Diese ist ebenfalls auf der Seite des MOn abrufbar.
Folgende Verbände haben beschlossen, gegenseitig die Pflichtstücke des jeweils anderen Verbandes anzuerkennen:
Das bedeutet, dass man mit den Pflichtstücken seines eigenen Verbandes im anderen Verband beim Wertungsspiel antreten kann.